Hausdurchsuchung in Hamburg

Am 4. August 2026 hat bei einer Genossin aus dem OAT eine Hausdurchsuchung stattgefunden.

Vorgeworfen wird ihr die Teilnahme an einer Versammlung gegen die AfD im Zuge des Bundestags-Wahlkampf 2025.

Während dieser Proteste sollen Antifaschist:innen versucht haben, ankommende AfDler daran zu hindern, die Friedrich Ebert Halle in Hamburg-Heimfeld zu betreten.

Diesen Anlass nutzen wir, um auf die Broschüre der Roten Hilfe zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen Aufmerksam zu machen:

Checkliste Hausdurchsuchung

1. Bewahre Ruhe.

2. Rufe sofort eine gut erreichbare Person an, der du das unter Punkt 3 Aufgelistete sagst. Sie soll Anwält*in, Rechtshilfegruppe und Beobachter*innen benachrichtigen und zu dir schicken.

3. Die Polizei steht vor der Tür:

  • Frage sie, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet.
  • Frage sie, was der Grund des Durchsuchungsbeschlusses ist.
  • Verlange einen Durchsuchungsbeschluss und lies ihn. Lass dir eine Kopie geben. Beim Grund »Gefahr in Verzug« gibt es keinen Beschluss.
  • Erfrage Name und Dienstnummer der*s Einsatzleiter*in.

4. Lege Widerspruch gegen die Durchsuchung ein und lass diesen protokollieren (unterschreiben).

5. Verlange, dass nur unter den Augen der*des Beschuldigten und/oder ihrer Vertreter*innen durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, nicht alle gleichzeitig).

6. Keine Aussagen machen! Keine Gespräche mit den Beamt*innen! Auch Zeug*innen müssen vor Ort ohne Anwält*in keine Aussagen machen.

7. Pass auf!

  • Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume.
  • Verhindere die Durchsuchungen anderer Räume, leg Widerspruch ein.
  • Verlange die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen. Nur die*der Staatsanwält*in darf vor Ort lesen, aber kein*e normale*r Beamt*in.
  • Du hast keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung.

8. Die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge genauestens aufgelistet sein müssen. Kontrolliere das Protokoll in Ruhe. Die Beamt*innen und die von ihnen mitgebrachten Zeug*innen müssen unterschreiben. Du nicht. Wenn nichts beschlagnahmt wurde, muss auch das schriftlich bestätigt werden.

9. Nach der Hausdurchsuchung:

  • Gedächtnisprotokoll schreiben
  • Einspruch über Anwält*in einlegen
  • Schadensbilanz erstellen
  • Bedenke, dass Abhöranlagen angebracht worden sein könnten.

Solibild vom OTFR Tübingen

Solibild vom Klassenbildung Sommercamp

Solibild aus Heimfeld