Am 4. August 2026 hat bei einer Genossin aus dem OAT eine Hausdurchsuchung stattgefunden.
Vorgeworfen wird ihr die Teilnahme an einer Versammlung gegen die AfD im Zuge des Bundestags-Wahlkampf 2025.
Während dieser Proteste sollen Antifaschist:innen versucht haben, ankommende AfDler daran zu hindern, die Friedrich Ebert Halle in Hamburg-Heimfeld zu betreten.
Diesen Anlass nutzen wir, um auf die Broschüre der Roten Hilfe zum Verhalten bei Hausdurchsuchungen Aufmerksam zu machen:
Checkliste Hausdurchsuchung
1. Bewahre Ruhe.
2. Rufe sofort eine gut erreichbare Person an, der du das unter Punkt 3 Aufgelistete sagst. Sie soll Anwält*in, Rechtshilfegruppe und Beobachter*innen benachrichtigen und zu dir schicken.
3. Die Polizei steht vor der Tür:
- Frage sie, gegen wen sich die Hausdurchsuchung richtet.
- Frage sie, was der Grund des Durchsuchungsbeschlusses ist.
- Verlange einen Durchsuchungsbeschluss und lies ihn. Lass dir eine Kopie geben. Beim Grund »Gefahr in Verzug« gibt es keinen Beschluss.
- Erfrage Name und Dienstnummer der*s Einsatzleiter*in.
4. Lege Widerspruch gegen die Durchsuchung ein und lass diesen protokollieren (unterschreiben).
5. Verlange, dass nur unter den Augen der*des Beschuldigten und/oder ihrer Vertreter*innen durchsucht wird (ein Raum nach dem anderen, nicht alle gleichzeitig).
6. Keine Aussagen machen! Keine Gespräche mit den Beamt*innen! Auch Zeug*innen müssen vor Ort ohne Anwält*in keine Aussagen machen.
7. Pass auf!
- Durchsucht werden dürfen nur die im Durchsuchungsbeschluss genannten Räume.
- Verhindere die Durchsuchungen anderer Räume, leg Widerspruch ein.
- Verlange die Versiegelung der beschlagnahmten Papiere und Notizen. Nur die*der Staatsanwält*in darf vor Ort lesen, aber kein*e normale*r Beamt*in.
- Du hast keine Mitwirkungspflicht bei der Durchsuchung.
8. Die Polizei muss dir ein Durchsuchungsprotokoll aushändigen, in dem die beschlagnahmten Dinge genauestens aufgelistet sein müssen. Kontrolliere das Protokoll in Ruhe. Die Beamt*innen und die von ihnen mitgebrachten Zeug*innen müssen unterschreiben. Du nicht. Wenn nichts beschlagnahmt wurde, muss auch das schriftlich bestätigt werden.
9. Nach der Hausdurchsuchung:
- Gedächtnisprotokoll schreiben
- Einspruch über Anwält*in einlegen
- Schadensbilanz erstellen
- Bedenke, dass Abhöranlagen angebracht worden sein könnten.


Solibild vom OTFR Tübingen

Solibild vom Klassenbildung Sommercamp

Solibild aus Heimfeld
