Solidarität aus Hamburg nach Stuttgart! Free Nico & All Antifas!
Text vom Antifaschistichen Aktionsbündnis Stuttgart : In der Nacht vom 20./21. Juni 2020 entlud sich die Wut migrantischer, marginalisierter Menschen auf den kapitalistischen Status Quo und den verschärften Bedingungen des Coronalockdowns. Dieses Ereignis ging als sogenannte „Stuttgarter Krawallnacht“ in die jüngere Geschichte ein. Nachdem Stuttgarter Richter:innen bereits über 100 Jahre Haft im Kontext der sogenannten Krawallnacht verhängt hatten, machte die Justiz Jagt auf Linke. Es kam zu diversen Hausdurchsuchungen in Stuttgart und drei Genoss:innen wurden in diesem Zusammenhang verurteilt. Davon betroffen ist auch unser Genosse Nico, dessen Haftantritt nun bevor steht. Am 29. September 2023 folgte das Landgericht Stuttgart der schwammigen Argumentation der Staatsanwaltschaft und bestätigte die Strafe, die das Amtsgericht bereits geurteilt hatte: 3 Jahre und 2 Monate Haft. Nach der überraschenden Annahme der Revision wurde Nico ein Monat der Strafe gekürzt. Damit ist das Urteil rechtskräftig und er hat seinen Haftantrittstermin am 12. August. In der Gesamtstrafe wurden Vorstrafen im Zusammenhang mit einer Solidaritätsaktion mit dem Befreiungskampf in Rojava,sowie Aktivitäten beim zurückdrängen der Nazis von der Partei „Die Rechte“ in Pforzheim drauf gerechnet. Die Krawallnacht ist nun 4 Jahre her und die Ausgangsbedingungen, die sie ausgelöst haben, haben sich nur verschärft. Inzwischen haben wir eine Messerverbotszone in der Innenstadt, die den Rassismus der Stuttgarter Polizei legitimiert und eine flächendeckende Kameraüberwachung, die den Repressionsbehörden in die Hände spielt. Sozialabbau und Rassismus beherrschen den politischen Diskurs, die Krisen des Kapitalismus haben sich verschärft. In diesem Szenario hat auch die Repression gegen progressive, linke Kräfte zugenommen. Für uns bedeutet das ungebrochen solidarisch an Nicos Seite zu stehen! Das heißt nicht nur den antifaschistischen und internationalistischen Kampf auf die Straße tragen, während er es nicht kann, sondern auch, ihn aktiv in unsere Kämpfe miteinzubeziehen. Wir lassen uns nicht spalten – und niemanden alleine!
„Das Berliner Kammergericht hatte am 27.06.2024, entschieden, dass unser:e Genoss:in Maja nach Ungarn ausgeliefert werden soll. Ohne dass der Anwalt oder Majas Familie darüber informiert wurden, wurde Maja binnen kürzester Zeit nach dieser Entscheidung am 28.06. gegen 04:00 Uhr in einer Nacht- und Nebelaktion aus der Zelle geholt und nach Österreich gebracht, wo eine Übergabe an die österreichischen Behörden zum Zwecke des Weitertransports nach Ungarn erfolgte. Damit wurde durch die Generalstaatsanwaltschaft Berlin, das LKA Sachsen und insbesondere die Soko LinX ganz bewusst das Ziel verfolgt, Majas Recht auf eine Verfassungsbeschwerde und damit die Chance auf eine Verhinderung der Auslieferung zu umgehen. Auch schnelle solidarische Reaktionen sollten dadurch torpediert werden.
Am Vormittag des 28.06. um 10:50 Uhr hat dann das Bundesverfassungsgericht auf einen Eilantrag von Majas Anwälten hin eine einstweilige Anordnung erlassen, dass die Auslieferung gestoppt werden müsse, bis die von Majas Anwälten einzureichende Verfassungsbeschwerde geprüft worden ist. Maja wurde wohl aber schon um 10:00 Uhr den ungarischen Behörden übergeben. Die Anordnung kam also etwa eine Stunde zu spät und die Soko LinX hatte ihr Ziel erreicht: Den Beschluss des Bundesverfassungsgerichts zu umgehen und durch die Entführung Majas Tatsachen zu schaffen.“